Allgemeine Geschäftsbedingungen (2)
5.   Von uns übernommene Aufträge über die Beförderung von Gütern sind Frachtverträge im Sinne des HGB. Wir haften ausschließlich
nach den Bestimmungen des CMR. Ausgeschlossen von der Haftung sind unvorhersehbare, entferntere Schäden durch Verzögerung und
Nichteinhaltung von Terminen, Ausfall von Fahrzeugen, Geräten oder Arbeitsvorrichtungen oder durch ähnliche Sachverhalte sowie durch Streik oder
Straßensperren sowie höhere Gewalt. Die Haftung für jeden materiellen und immateriellen Schaden ist auch dann ausgeschlossen, wenn die
vorgesehenen Verkehrs-, Abfahrts- und Zufahrtswege die Beförderung unmöglich machen. Diese Umstände entbinden den Auftraggeber nicht von der
Zahlung des Beförderungsentgeltes.
6.   Zum Be- und Entladen sind jeweils zwei Stunden frei, jede weitere angebrochene Stunde wird mit 75,00 EUR plus Mehrwertsteuer berechnet.
7.   Wir weisen darauf hin, dass unsere Fahrer grundsätzlich die Bootsplane/Persenning für den Transport abnehmen, da diese durch den Fahrwind
beschädigt werden könnte. Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin, den Sie uns bitte auch schriftlich mitteilen, lassen wir die Bootsplane/Persenning
selbstverständlich auch montiert, können dann jedoch keine Haftung übernehmen.
8.   Die Zahlung: Bar Kasse . Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nicht zulässig, es sei denn, dass das Zurückbehaltungsrecht aufgrund einer
Gegenforderung ausgeübt wird, die auf dem selben Vertragsverhältnis beruht bzw. der Auftraggeber eine Gegenforderung zur Aufrechnung stellt, die
unbestritten oder rechtskräftig ist.
9.   Diese Geschäftsbedingungen beziehen sich auf alle Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund. Auf sie können sich auch alle mit der
Durchführung des Auftrages beauftragten und befaßten Erfüllungsgehilfen berufen. Wir übernehmen keine Haftung für unverpackte Gegenstände
sowie Zubehörteile.