Allgemeine Geschäftsbedingungen (3)
10. Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselklagen – ist Köln. Alle Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt
auch für ausländische Auftraggeber. Unsere Geschäftsbedingungen sind auch für alle Folgetransporte bindend. Sind einzelne Bestimmungen dieser
Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.Wir bemühen uns, Ihre Wünsche
sorgfältig zu erfüllen. Wegen der Besonderheit und der technischen Anforderung im Schwertransport weisen wir jedoch noch einmal ausdrücklich
darauf hin, dass eine Haftung für eine Einhaltung vorgesehener oder beabsichtigter Termine ausgeschlossen ist und die Übernahme des Auftrages
selbstverständlich im übrigen voraussetzt, dass auf den vorgesehenen Verkehrs-, Abfahrts- und Zufahrtswegen die Beförderung möglich ist.
Wir empfehlen wegen der Eigenart von Spezial- und Schwertransporten den Abschluss einer Transportversicherung, die wir auf
Wunsch gern vermitteln.